Ladungsträger oder Transporthilfsmittel (THM)
- Selbstständige Transporthilfsmittel können auf allen Handelsstufen eingesetzt werden, werden aber grundsätzlich nicht an
den Endverbraucher geliefert. Sie dienen der Vereinfachung des Warentransports und der Lagerung. Selbstständige
Transporthilfsmittel gegen Pfand stellt eine eigenständige Lieferung dar und unterliegt unabhängig des Steuersatzes der
gelieferten Waren immer dem Regelsteuersatz.
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