Landgard_Direktgeschäft_Definition

Was ist das Landgard Direktgeschäft?

Das Direktgeschäft (DG) ist ein Abrechnungsverfahren der Landgard.
Der Anlieferer verhandelt selbstständig mit einem Kunden eine Lieferung.

Die Abrechnung dieser DG-Vorgänge wird über Landgard abgewickelt.
Die Rechnung an den Kunden erstellt Landgard. Die Auszahlung erfolgt über die Erzeugerabrechnung mit einer geringen Abrechnungsgebühr und den jeweiligen Konditionen des Kunden.

Das Direktgeschäft regelt die Rechnungsstellung. Es besteht kein Zusammenhang mit der so genannten Direktverladung (Strecke), bei der die Lieferung durch den Erzeuger an den Kunden organisiert wird.
Ein in etwa vergleichbarer Vorgang ist der Klockservice der Veiling Rhein-Mass.