Mehrwertsteuer Anpassung (Corona)

Mehrwertsteuer Anpassung in BLUCom

Notwendige Änderungen bezüglich der MwSt. in BLUCom

1. Allgemein

Wie aus den Medien bekannt, wird durch den Gesetzgeber die MwSt. zum 01.07 bis 31.12.2020 gesenkt. In diesem Zuge müssen Sie einige Anpassungen an Ihrem BLUCom System vornehmen.

Sollten Sie nur an die Landgard, VRM oder RFH liefern müssen Sie keine Änderungen an Ihrem System vorgenommen werden!

Die folgenden Anpassungen sind nur notwendig, wenn Sie mit einem Fakturierungsmodul von BLUCom arbeiten.

1.1 Rechtliche Fragen

Sollten bei Ihnen rechtliche oder steuerliche Fragen zu der Mehrwertsteuer Anpassung entstehen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Der edv-ring kann Ihnen dazu keine verbindlichen Aussagen oder rechtlich verbindliche Handlungsempfehlungen geben!

Sollten Sie vergessen fristgerecht die MwSt.-Sätze anzupassen, besteht keine Möglichkeit die Daten durch den edvring ändern zu lassen!

2. BLUCom Anpassung, Fakturierung

2.1 Anpassung der MwSt. Einstellung

Gehen Sie in Ihrem BLUCom System auf den Reiter „Einstellungen“, hier finden Sie den Menüeintrag „Allgemein“. Klicken Sie den Eintrag an, es erscheint ein neues Fenster.

In diesem neuen Fenster finden Sie den Eintrag „Sonstiges“ – „Umsatzsteuer“. Klicken Sie diesen Eintrag an.

Es erscheinen, in der Maske, die im System hinterlegten MwSt.-Sätze. Markieren Sie den jeweiligen zu bearbeiteten MWST Satz. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Bearbeiten“ um die Anpassung vorzunehmen.

 

 

2.2 Abschlusshinweis:

Im Bearbeitungsfenster haben Sie die Möglichkeit den Prozentsatz der Mehrwertsteuer zu ändern. Tragen Sie hier den neuen Prozentsatz ein und bestätigen Sie die Einstellung mit „Ok“.

Kontrollieren Sie alle Steuersätze für 19{f0ca4c071426c0a9064b157aa74ac9a64beb7cce553f73234c25788f70fd90a0} bzw. 16 {f0ca4c071426c0a9064b157aa74ac9a64beb7cce553f73234c25788f70fd90a0} sowie 7{f0ca4c071426c0a9064b157aa74ac9a64beb7cce553f73234c25788f70fd90a0} bzw. 5{f0ca4c071426c0a9064b157aa74ac9a64beb7cce553f73234c25788f70fd90a0}. Wenn Sie alle Steuersätze geändert haben, starten Sie BLUFakt einmal neu.

 

Wichtig!

Nicht jedes Modul reagiert auf die Einstellung „neuer UStSatz gültig ab“

Aus diesem Grund müssen Sie zum Stichtag den bisherigen MwSt.-Wert auf den aktuell gültigen ändern. Bedenken Sie auch, dass Sie zum 31.12.2020 bzw. 01.01.2021 eine weitere Anpassung vornehmen müssen.

3. DATEV Modul

Sollten Sie vom edvring das DATEV Modul einsetzen, klären Sie mit Ihrem zuständigen Steuerberater ab, ob Änderungen an Ihrem Kontenrahmen oder der Zuordnung notwendig sind.

Sollten Änderungen notwendig sein, müssen Sie diese eigenständig vornehmen! Die Datenverwaltung und Pflege liegen in Ihrer Verantwortung und werden nicht vom edvring durchgeführt!