Informationen zur Gebührenordnung

Informationen zur Gebührenordnung

Wichtige Information zur Änderung der Gebührenordnung ab dem 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 tritt eine neue Gebührenordnung für die Abwicklung des C&C-Konsignationsgeschäfts in Kraft. Andere Prozesse wie der Vertrieb über den LG C&C Markt sind nicht betroffen.

Um diese Änderung umzusetzen, wurden Eingabefelder und Prozesse angepasst. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Schritte und Fristen, die Sie beachten müssen.

 

Was müssen Sie tun?

    1. BLUCom-Update auf Version 3.60:
      • Führen Sie das Update spätestens bis zum 12.12.2024 durch.
      • Stellen Sie sicher, dass alle LG-Abrufe (Webservice) erfolgreich abgeschlossen sind.
        Warum? Diese Abrufe liefern die notwendigen Informationen für die neue Gebührenordnung.
    2. Kontrolle:
      • Prüfen Sie nach dem Update, ob alle Systeme korrekt funktionieren.

 

Bis wann?

    • Das Update auf BLUCom Version 3.60 muss bis spätestens 12.12.2024 abgeschlossen sein.

 

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

    • Ohne das Update können Sie ab dem 01.01.2025 keine Anlieferungen an den LG C&C vornehmen.

 

 

 

 

 

Was ändert sich für Sie im Auftragsboard?

Ab sofort gibt es im “Auftrag erfassen”-Fenster zwei separate Spalten zur Preiseingabe:

    • “LfPreis”
    • “Preis am Markt”

 

Was bedeuten die Felder?

    1. “LfPreis”:
      • Hier tragen Sie wie gewohnt den Preis ein, der von LG abgerechnet wird.
      • Dieser Preis enthält keinen LG-Kundenaufschlag.
    2. “Preis am Markt”:
      • Dieser Preis ist der Großhandelspreis inklusive des LG-Kundenaufschlags.
      • Sie haben die Möglichkeit, den Großhandelspreis manuell einzutragen (z. B. für Preis-Kosmetik). Dieser wird automatisch in den entsprechenden “LfPreis”umgerechnet.

 

Beispiel:
    • Artikel: “Begonia”
      • “LfPreis”: 1,11 €
        (Grundlage für die spätere Dekaden Abrechnung von LG)
      • “Preis am Markt”: 1,28 €
        (Dieser Preis wird auf Etiketten und dem Lieferschein gedruckt.)
    • Hinweis: Großhandelskunden sehen im LG C&C Markt ausschließlich den “Preis am Markt” (z. B. 1,28 €). Rabatte oder Abzüge basieren ebenfalls auf diesem Wert.

 

 

Vordatierung von Lieferungen

Falls Sie noch in diesem Jahr (2024) eine Lieferung für einen LG C&C Markt erfassen, die nach dem 01.01.2025 erfolgt, beachten Sie Folgendes:

    1. Automatischer Hinweis:
      • Sie erhalten ein Hinweisfenster, das Sie darauf aufmerksam macht, dass die neue Preisstruktur und das geänderte Eingabeverhalten bereits berücksichtigt werden müssen.
    2. Was ist zu tun?
      • Tragen Sie die Preise entsprechend der neuen Struktur ein:
        • “LfPreis” (ohne Kundenaufschlag).
        • “Preis am Markt” (inkl. Kundenaufschlag).

 

 

 

Etiketten- und Lieferscheindruck

    1. Änderungen im Druck:
      • Bei Konsignationsgeschäften (“SBE 1”-Fälle) in den LG C&C Märkten wird auf den Etiketten (Klebe und Schlaufen) sowie auf dem Lieferschein (LS) nur der “Preis am Markt” angedruckt.
      • Der “LfPreis” wird nicht mehr angezeigt.
    2. Keine Änderungen für Sie:
      • Für Sie als Anwender bleibt die Handhabung beim Druck von Etiketten und Lieferscheinen unverändert.
      • Der Prozess funktioniert weiterhin wie gewohnt.

 

 

Abrechnungskontrolle und Statistik

    1. Zusätzliche Information:
      • In der Abrechnungskontrolle wird Ihnen auf Positionsebene der “Preis am Markt” angezeigt. Dieser dient jedoch nur zur Information.
    2. Relevanz für die Abrechnung:
      • Wichtig: Für die Abrechnung bei LG ist ausschließlich der “LfPreis” maßgeblich.

 

 

 

C&C Disposition / LG eCommerce

Auswirkungen der Gebührenordnung im Angebotswesen

Die neue LG-Gebührenordnung hat Einfluss auf das Angebotswesen in Richtung LG, insbesondere im Bereich der LG C&C Märkte.

    1. Neue Preisspalte “Preis am Markt”:
      • Bei den LG C&C Märkten steht Ihnen die Spalte “Preis am Markt” zur Verfügung.
      • Zwei Möglichkeiten bei der Eingabe:
        • Nur “LfPreis” eintragen: Der Grundpreis ohne Kundenaufschlag.
        • Rückwärtsrechnung nutzen: Sie tragen nur den “Preis am Markt” ein, und dieser wird automatisch in den “LfPreis” umgerechnet.

 

Einordnung LG Kundenaufschlag:

    • Die neue Gebührenordnung betrifft ausschließlich das Konsignationsgeschäft (SBE 1).
    • Andere Vertriebsarten, wie SBE 2 oder SBE 11, sind davon nicht betroffen.

 

LG eCommerce-Angebote:

    • Bei LG eCommerce-Angeboten bleibt die Preisangabe in “VK-C&C VT” unverändert und wird ohne den neuen Kundenaufschlag verwendet.

 

Beispiel:
    • Konsignationsgeschäft (SBE 1):
      • Der “Preis am Markt” beträgt 1,28 € (inklusive Kundenaufschlag).
    • Verkauf über den C&C Markt:
      • Hier ist der Wert in “VK-C&C VT” relevant und wird ohne Kundenaufschlag angegeben.

 

Allgemeine Informationen zur neuen Gebührenordnung finden Sie hier.