Informationen zur Gebührenordnung
Wichtige Information zur Änderung der Gebührenordnung ab dem 01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 tritt eine neue Gebührenordnung für die Abwicklung des C&C-Konsignationsgeschäfts in Kraft. Andere Prozesse wie der Vertrieb über den LG C&C Markt sind nicht betroffen.
Um diese Änderung umzusetzen, wurden Eingabefelder und Prozesse angepasst. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Schritte und Fristen, die Sie beachten müssen.
Was müssen Sie tun?
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- BLUCom-Update auf Version 3.60:
- Führen Sie das Update spätestens bis zum 12.12.2024 durch.
- Stellen Sie sicher, dass alle LG-Abrufe (Webservice) erfolgreich abgeschlossen sind.
Warum? Diese Abrufe liefern die notwendigen Informationen für die neue Gebührenordnung.
- Kontrolle:
- Prüfen Sie nach dem Update, ob alle Systeme korrekt funktionieren.
- BLUCom-Update auf Version 3.60:
Bis wann?
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- Das Update auf BLUCom Version 3.60 muss bis spätestens 12.12.2024 abgeschlossen sein.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
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- Ohne das Update können Sie ab dem 01.01.2025 keine Anlieferungen an den LG C&C vornehmen.
Was ändert sich für Sie im Auftragsboard?
Ab sofort gibt es im “Auftrag erfassen”-Fenster zwei separate Spalten zur Preiseingabe:
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- “LfPreis”
- “Preis am Markt”
Was bedeuten die Felder?
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- “LfPreis”:
- Hier tragen Sie wie gewohnt den Preis ein, der von LG abgerechnet wird.
- Dieser Preis enthält keinen LG-Kundenaufschlag.
- “Preis am Markt”:
- Dieser Preis ist der Großhandelspreis inklusive des LG-Kundenaufschlags.
- Sie haben die Möglichkeit, den Großhandelspreis manuell einzutragen (z. B. für Preis-Kosmetik). Dieser wird automatisch in den entsprechenden “LfPreis”umgerechnet.
- “LfPreis”:
Beispiel:
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- Artikel: “Begonia”
- “LfPreis”: 1,11 €
(Grundlage für die spätere Dekaden Abrechnung von LG) - “Preis am Markt”: 1,28 €
(Dieser Preis wird auf Etiketten und dem Lieferschein gedruckt.)
- “LfPreis”: 1,11 €
- Hinweis: Großhandelskunden sehen im LG C&C Markt ausschließlich den “Preis am Markt” (z. B. 1,28 €). Rabatte oder Abzüge basieren ebenfalls auf diesem Wert.
- Artikel: “Begonia”
Vordatierung von Lieferungen
Falls Sie noch in diesem Jahr (2024) eine Lieferung für einen LG C&C Markt erfassen, die nach dem 01.01.2025 erfolgt, beachten Sie Folgendes:
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- Automatischer Hinweis:
- Sie erhalten ein Hinweisfenster, das Sie darauf aufmerksam macht, dass die neue Preisstruktur und das geänderte Eingabeverhalten bereits berücksichtigt werden müssen.
- Was ist zu tun?
- Tragen Sie die Preise entsprechend der neuen Struktur ein:
- “LfPreis” (ohne Kundenaufschlag).
- “Preis am Markt” (inkl. Kundenaufschlag).
- Tragen Sie die Preise entsprechend der neuen Struktur ein:
- Automatischer Hinweis:
Etiketten- und Lieferscheindruck
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- Änderungen im Druck:
- Bei Konsignationsgeschäften (“SBE 1”-Fälle) in den LG C&C Märkten wird auf den Etiketten (Klebe und Schlaufen) sowie auf dem Lieferschein (LS) nur der “Preis am Markt” angedruckt.
- Der “LfPreis” wird nicht mehr angezeigt.
- Keine Änderungen für Sie:
- Für Sie als Anwender bleibt die Handhabung beim Druck von Etiketten und Lieferscheinen unverändert.
- Der Prozess funktioniert weiterhin wie gewohnt.
- Änderungen im Druck:
Abrechnungskontrolle und Statistik
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- Zusätzliche Information:
- In der Abrechnungskontrolle wird Ihnen auf Positionsebene der “Preis am Markt” angezeigt. Dieser dient jedoch nur zur Information.
- Relevanz für die Abrechnung:
- Wichtig: Für die Abrechnung bei LG ist ausschließlich der “LfPreis” maßgeblich.
- Zusätzliche Information:
C&C Disposition / LG eCommerce
Auswirkungen der Gebührenordnung im Angebotswesen
Die neue LG-Gebührenordnung hat Einfluss auf das Angebotswesen in Richtung LG, insbesondere im Bereich der LG C&C Märkte.
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- Neue Preisspalte “Preis am Markt”:
- Bei den LG C&C Märkten steht Ihnen die Spalte “Preis am Markt” zur Verfügung.
- Zwei Möglichkeiten bei der Eingabe:
- Nur “LfPreis” eintragen: Der Grundpreis ohne Kundenaufschlag.
- Rückwärtsrechnung nutzen: Sie tragen nur den “Preis am Markt” ein, und dieser wird automatisch in den “LfPreis” umgerechnet.
- Neue Preisspalte “Preis am Markt”:
Einordnung LG Kundenaufschlag:
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- Die neue Gebührenordnung betrifft ausschließlich das Konsignationsgeschäft (SBE 1).
- Andere Vertriebsarten, wie SBE 2 oder SBE 11, sind davon nicht betroffen.
LG eCommerce-Angebote:
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- Bei LG eCommerce-Angeboten bleibt die Preisangabe in “VK-C&C VT” unverändert und wird ohne den neuen Kundenaufschlag verwendet.
Beispiel:
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- Konsignationsgeschäft (SBE 1):
- Der “Preis am Markt” beträgt 1,28 € (inklusive Kundenaufschlag).
- Verkauf über den C&C Markt:
- Hier ist der Wert in “VK-C&C VT” relevant und wird ohne Kundenaufschlag angegeben.
- Konsignationsgeschäft (SBE 1):
Allgemeine Informationen zur neuen Gebührenordnung finden Sie hier.